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Debeka Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare

am 2. März 2010

Beamte und auch Beamtenanwärter sowie berechtigte Referendare erhalten von ihrem Dienstherrn als Krankenversicherungsschutz die so genannte Beihilfe. Diese Beihilfe deckt jedoch nicht die kompletten Arztkosten und medizinischen Folgekosten ab, die bei Krankheiten und sonstigen Fällen der Inanspruchnahme des Gesundheitssystems entstehen. Für den Anteil an Leistungen und Kosten, die von der Beihilfe nicht gedeckt sind, sollen sich Beamte, Beamtenanwärter und Referendare selbt über eine private Krankenversicherung versichern. Hierzu bieten viele PKVs / private Krankenkassen spezielle Beihilfeergänzungsversicherungen, PKV-Beihilfetarife oder ähnliche Konstruktionen an, um sich umfassend abzusichern. Verkompliziert wird die Situation dadurch, dass es keine bundesweit einheitlichen Regelungen bezüglich Höhe und Leistungsumfang der Beihilfe gibt. Einige private Krankenversicherungen, die historisch gewachsen oder bewusst ausgerichtet sind die auf die Krankenversicherung von Beamten, haben hier jedoch sehr flexible Tarife im Angebot, die tatsächlich darauf abgestimmt sind, was und wie viel (an Restbetrag) durch die private Versicherung abgedeckt werden muss. Einer dieser spezialisierten PKV-Anbieter ist die Debeka Krankenversicherung.

Laut Webauftritt bietet die Debeka Beamtenanwärtern und beihilfeberechtigten Referendaren folgende Leistungen:

Ambulant
* ärztliche Leistungen
* Arzneien und Verbandsmittel
* Leistungen durch Heilpraktiker
* Heilmittel (z. B. Heilbäder, Packungen, Inhalationen, Massagen)
* Hilfsmittel (z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte)
* Sachaufwendungen medizinisch-technischer Art (z. B. Herzschrittmacher)
* Entbindung
* psychotherapeutische Behandlungen
* Fahrten und Transporte

Stationär
* allgemeine Krankenhausleistungen (auch Entbindung)
* Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
* Krankenhaustagegeld
* Krankentransport

Zahn
* zahnärztliche Leistungen (z. B. Prophylaxe, konservierende und chirurgische Leistungen)
* Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)
* zahntechnische Leistungen
* kieferorthopädische Leistungen

Kur
* Zuschuss für Kur- und Sanatoriumsbehandlung für bis zu vier Wochen innerhalb von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren

Auslandsreise
* weltweiter Versicherungsschutz für ambulante, zahnärztliche und stationäre Heilbehandlung

darüber hinaus:
* medizinisch notwendiger Rücktransport
* Überführung bei Tod (bis 5.500 Euro)
* Bestattung im Ausland

Wer sich näher informieren will, findet weitere Infos beim Anbieter hier.
(hme)

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